Schadenersatz

Die Haftung des Luftfrachtführers / der Fluggesellschaft gegenüber dem Absender eines Frachtgutes ist ein interessantes Kapitel. Interessanter ist die Haftung der Fluggesellschaft, gegenüber den Passagieren, wenn sich diese während des Fluges verletzen, verletzt werden oder zu Tode kommen.

Abkommen

Während beim Warschauer Abkommen die Höchstsummen in Goldfranken angegeben werden, gibt das Montrealer Übereinkommen die Summen per Sonderziehungsrechte, kurz SZR, an. Was sind diese Sonderziehungsrechte in Euro und Cent wert? Diese Fragen wollen wir hier beantworten.

Grenzen

Zuerst die gute Nachricht. Die Haftungsgrenzen wurden im Montrealer Übereinkommen aktualisiert und erhöht. Bei Zerstörung, Beschädigung oder Verlust von Gepäckstücken kann der Passagier Schadenersatz bis zu einer Höhe von 1.131 Sonderziehungsrechten. Dies entspricht einem Betrag von etwa 1.220 Euro. Diesen Anspruch haben Passagiere auch, wenn ihr Gepäck verspätet ankommt und er dadurch unvorhergesehene Unkosten hatte. In diesem Fall kann er bis zu 4.694 Sonderziehungsrechte, die etwa 5.350 Euro entsprechen, Schadenersatz geltend machen. Diese Summen beziehen sich auf die Höchstbeträge, die für solche Schäden geltend gemacht werden können. Damit ist nicht gesagt, dass sie dem Fluggast auch zustehen. Dieser kann nur den Schaden mit der entsprechenden Geldsumme geltend machen, der tatsächlich vorhanden ist und der dem geforderten Betrag entspricht.

Montrealer Übereinkommen

Mit der Aktualisierung des Montrealer Übereinkommens aus dem Jahr 1999 wurde die Haftungsbegrenzung bei Personenschäden beseitigt. Dies bedeutet, Luftfrachtführer / Fluggesellschaften haben unbegrenzt und in voller Höher, wenn der Schaden nachgewiesen werden kann. Bei Personenschäden sind es in der Regel 113.000 Sonderziehungsrechte oder ca. 140.605 Euro, welche bei einem nachgewiesenen Schaden gefordert werden können. Die Frage, wer den Schaden verschuldet hat, ist nicht mehr relevant. Bei Personenschäden, deren Ersatzansprüche über die 113.000 Sonderziehungsrechte hinausgehen, ist es dem Luftfrachtführer gestattet, sich mit den Betroffenen zu einigen, um sein Unternehmen finanziell zu entlasten.

Inhalte

Der Inhalt des Montrealer Übereinkommens ist nicht unmittelbar bei innerstaatlichen Flügen handelt, sondern nur mittelbar aufgrund der Vereinbarung EG Nr. 2027/97 gültig. Für europäische Luftfahrtunternehmen (im Montrealer Übereinkommen heißen diese Luftfrachtführer) wurden die Reglungen des Montrealer Übereinkommens in Bezug auf Personenschäden aktualisiert. Diese Regeln besagen, Luftfahrtunternehmen müssen bei Personenschäden den Geschädigten spätestens nach 15 Tagen, gerechnet nach der Feststellung des Schaden und der Identität des Anspruchsberechtigten (einer natürlichen Person) eine Vorschusszahlung von mindestens 15.000 Sonderziehungsrechten (ca. 20.931 Euro) entrichten.

Schaden

Schaden kann verschieden definiert werden. Was als ein Schaden anzusehen ist, führt das deutsche Recht sowie das Montrealer Übereinkommen aus. Bei einer Körperverletzung bezieht sich der Schadenersatz auf die Kosten für die Behandlung sowie einem geldwerten Verlust, beispielsweise durch Erwerbsunfähigkeit.

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