Wurde der Schaden vom Luftfrachtführer anerkannt und die Schadenssumme festgelegt, könnte die Sache erledigt, sein, wenn der Luftfrachtführer bezahlt. Leider ist dies nicht immer der Fall. Der Geschädigte hat die Möglichkeit, innerhalb von zwei Jahren Klage einzureichen.
Vertrag
Am Anfang steht der Vertragsabschluss zwischen Luftfrachtführer und Passagier. Es ist dem Luftfrachtführer gestattet, die Haftungsbeträge höher als es das Montrealer Übereinkommen vorsieht, anzusetzen oder auf einen Höchstbetrag zu verzichten. Es ist ihm allerdings untersagt, die Beträge niedriger als es das Montrealer Übereinkommen vorsieht, oder eine Haftung von vornherein auszuschließen.
Beförderung
Beförderungsverträge, welche einen Haftungsausschluss des Luftfrachtführers oder einen niederen Haftungshöchstbetrag aufweisen, sind nichtig. Die Nichtigkeit bezieht sich ausschließlich auf die Haftung, nicht aber auf den gesamten Vertrag. Bei Schäden haben Luftfrachtführer die Möglichkeit, dem Geschädigten vorab einen Vorschuss zukommen zu lassen. Dieser Vorschuss ist nicht als Anerkennung des Schadens und der Haftung zu werten. Bei späteren Schadenersatzleistungen kann der Luftfrachtführer den Vorschuss verrechnen und den Schadenersatz-Betrag um die Vorauszahlung mindern.
Sachschäden
Personen- und Sachschäden sind dem Luftfrachtführer unverzüglich nach Kenntnisnahme zu melden. Bei Sachbeschädigung gilt eine Frist von 14 Tagen, bei Verspätungen eine Frist von 21 Tagen. In der Regel erlangen Mitarbeiter des Luftfrachtführers von einer Körperverletzung oder dem Tod eines Passagiers bereits während des Fluges Kenntnis. Dennoch ist der Personenschaden umgehend dem Luftfrachtführer zu melden.
Schriftform
Jede Beanstandung, Sach- oder Personenschaden muss schriftlich unter Einhaltung der angegebenen Frist erfolgen. Es lohnt sich, die Schadensmeldung per Einschreiben zu versenden, damit der Postweg verfolgt werden kann. Der Schadenersatzanspruch geht nach dem Tod des Schadenersatzpflichtigen auf seinen Rechtsnachfolger über (Art. 32 MÜ). Der Geschädigte kann seinen Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem Rechtsnachfolger des verstorbenen Luftfrachtführers geltend machen. Zahlt der Luftfrachtführer den Schadenersatz nur teileweise oder gar nicht, kann der Geschädigte Klage gegen den Luftfrachtführer einreichen. Nach Artikel 33 Montrealer Übereinkommen muss die Klage in einem Vertragsstaat oder dessen Hoheitsgebiet erhoben werden. Der Kläger hat die Wahl des Gerichtsstandes. Er kann das Gericht am Ort des Luftfrachtführers, der Hauptniederlassung, Geschäftsstelle oder am Bestimmungsort wählen.
Personenschaden
Wurde beim Personenschaden der Passagier tödlich verletzt, steht es den Hinterbliebenen frei, auch ein Gericht im Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates anzurufen, in welchem der Verstorbene seinen Wohnsitz hatte. Für die Klage auf Schadenersatz bei Personen- und Sachschäden ist die Zwei-Jahres-Frist zu beachten. Wird die Frist versäumt, ist eine Klage gegen den Luftfrachtführer gegenstandslos. Die Vertragsparteien, Luftfrachtführer und Passagier oder Absender eines Frachtgutes können sich vertraglich darauf einigen, dass bei Unstimmigkeiten bezüglich der Haftung des Luftfrachtführers ein Schiedsverfahren eingeleitet werden soll. Diese Vereinbarung bedarf der Schriftform.
Fluggastrechte Verordnung
Für Flüge innerhalb der EU gilt seit 2004 die Fluggastrechte-Verordnung. Geschaffen wurde die Verordnung aufgrund der hohen Zahl der nicht beförderten Passagiere, wobei meist die Nichtbeförderung aufgrund von Überbuchung zustande kam. Auch Annullierungen und Verspätungen, die nicht angekündigt waren, erzeugten bei den Passagieren großen Unmut. Mit der Fluggastrechte-Verordnung stärkt die EU die Rechte der Fluggäste, die im Besitz eines Tickets sind, wenn der Flug von einem Flughafen eines EU-Mitglied-Staates startet und auf einem Flughafen eines EU-Mitglied-Staates landet. Allerdings ist die Voraussetzung, dass die Airline ihren Sitz in einem EU-Staat hat.
Die Fluggastrechte-Verordnung sieht Entschädigung für die Passagiere vor, wenn der Flug Verspätung hat. Die Entschädigung hängt von der Flugstrecke ab und kann von jedem Fluggast eingefordert werden. Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden hat der Passagier Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro. Diese teilt sich auf in 250 Euro für eine Flugstrecke von weniger als 1.500 Kilometer, 400 Euro erhält jeder Fluggast, wenn die Distanz zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer liegt und den Höchstbetrag von 600 Euro bei mehr als 3.500 Kilometer. Die Entschädigung steht dem Passagier auch dann zu, wenn ihn die Fluggesellschaft bereits mit einem Gutschein „abgespeist“ hat. Der Fluggast hat das Recht, die Entschädigung innerhalb von drei Jahren einzufordern.
Recht auf Entschädigungszahlung
Die Fluggesellschaften hingegen versuchen, die Passagiere abzuwimmeln, wenn diese ihr Recht auf Entschädigungszahlung fordern. In solchen ist es ratsam, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden und über diesen die Entschädigung einzufordern. Das Recht auf Entschädigung hat nicht nur der Fluggast, der eine Pauschalreise oder einen Urlaubsflug bucht, sondern auch der Geschäftsreisende. Die Entschädigung steht dem Reisenden zu und nicht, was oft fälschlicherweise verbreitet wird, dem Arbeitgeber. Eine Entschädigung steht auch den Fluggästen zu, die befördert werden wollen aber nicht befördert werden, auch wenn sie überpünktlich am Abfertigungsschalter stehen. Nichtbeförderung von Fluggästen, die ein gültiges Ticket besitzen und alle für die Reise notwendigen Unterlagen bei sich haben, kommt meist aufgrund von Überbuchung vor. Dem Fluggast, der nicht befördert wird, steht eine Entschädigung bis zu 600 Euro zu.
Rücktrittsrecht
Daneben sieht die Fluggastrecht-Verordnung weitere Leistungen vor. Es ist heute nicht mehr so, dass der Fluggast rechtlos ist und sich mit einer Entschuldigung abfinden muss. Bei einer Wartezeit ab zwei Stunden steht ihm eine kostenlose Verpflegung mit Mahlzeigen, Getränke sowie zwei Telefonanrufe, Fax oder E-Mails zu. Dauert die Wartezeit länger als fünf Stunden, kann der Fluggast vom Vertrag zurücktreten. Die Airlines muss die Übernachtung bezahlen, wenn der Flug auf den darauffolgenden Tag verschoben wird.