Lufttransport nach nationalem und internationalem Recht

Zu den exportstärksten Ländern zählt Deutschland. Ein Grund, warum ein großer Teil der Güter auf dem Luftweg zum Bestimmungsort transportiert werden. Für schwere und große Güter wurden spezielle Frachtflugzeuge entwickelt. In Transportflugzeugen, aber auch in Flugzeugen, in denen sich Passagiere befinden, werden Luftfrachtgüter transportiert. Grundlage für einen ungehinderten Flugverkehr ist die Freigabe des Luftraums anderer Staaten für den internationalen Luftverkehr. Weltweit gibt es mehr 4.000 beidseitige Luftverkehrsabkommen, darunter das Chicagoer Abkommen aus dem Jahr 1944, sowie die Transitvereinbarung aus demselben Jahr. Für die Europäische Union gilt seit 1993 ein einheitlicher Luftverkehrsmarkt, der die drei Liberalisierungspakete ersetzt.

Verordnung

Maßgebend für das internationale Luftfahrtrecht sind sowohl das Warschauer Abkommen sowie das Montrealer Übereinkommen sowie die EG-Verordnung Nr. 261/2004. Das Warschauer Abkommen wurde nach seiner Entstehung im Jahr 1929 immer wieder ergänzt, erneuert und dadurch weitgehend unübersichtlich gestaltet. Auch sind viele Regelungen des Warschauer Abkommens nicht mehr zeitgemäß; immerhin sich seit einer Entstehung und dem Montrealer Übereinkommen aus dem Jahr 1999 ganze 70 Jahre vergangen. Die internationale Luftfahrt hat sich in diesen Jahren sowohl im Personen- als auch Gütertransport modernisiert. In den USA trat das Übereinkommen am 4. November 2003 in Kraft. Auf dem Wege der Ratifizierung wurde in Deutschland das Montrealer Übereinkommen mit dem Inkrafttreten am 15.04.2004 geltendes Recht. In Deutschland ist das Montrealer Übereinkommen seit 28.06.2004 anzuwenden.

Länder

Dem Montrealer Übereinkommen schlossen sich verschiedene Staaten nicht an. Dazu gehören Russland, Indien, Südkorea und Taiwan sowie fast alle Staaten in Afrika und Südamerika. Die Volksrepublik China hat zwar ihren Beitritt erklärt, das Abkommen jedoch bislang nicht ratifiziert.

Regeln

Das Montrealer Übereinkommen regelt den Transport von Personen, Reisegepäck und Gütern im internationalen Luftfrachtverkehr. Für den Anwendungsbereich des Übereinkommens wurden die drei Absätze des Artikels eins des Warschauer Abkommens übernommen. Abflugort und Bestimmungsort müssen zwangsläufig entweder im selben Staat oder in zwei Vertragsstaaten liegen. Die Zwischenlandung in einem Staat, der kein Vertragsstaat ist, macht das Montrealer Übereinkommen nicht wirkungslos.

Gültigkeit

Keine Gültigkeit hat das Montrealer Abkommen, wenn es sich um eine nationale Beförderung handelt, dies bedeutet, der Luftweg bleibt in den nationalen Grenzen, beispielsweise im deutschen Luftraum. In solchen Fällen gilt das nationale Recht, sofern es von der EG keine anderen Standards gibt. Entsprechende Regelungen zum Frachtvertrag sind in den §§ 407 ff HGB enthalten, die nach dem Gesetzgeber auch für den Lufttransport gelten sollen.

Dokumente

Diese Regelungen sind weitaus ausführlicher gestaltet und legen Wert auf den körperlichen Frachtbrief sowie die notwendigen Dokumente. Nach § 409 HGB dient der von beiden Parteien unterzeichnete Frachtbrief als Abschluss eines Frachtvertrages, bis zum Beweis des Gegenteils.

Die Kommentare wurden geschlossen