Montrealer Übereinkommen kurz zusammengefasst

Das Warschauer Übereinkommen wurde zum großen Teil vom Montrealer Übereinkommen abgelöst. Das deutsche Luftverkehrsgesetz und auch die europäische Fluggastrechte-Verordnung haben sich mit der Harmonierung zum Haftungsrecht im Luftverkehr am Montrealer Übereinkommen orientiert. Das Übereinkommen stellt mit Art. 55 MÜ klar, dass es vor allen Vorschriften geht, die für Beförderungen im internationalen Luftverkehr gelten. Dennoch ist es eine Tatsache, dass nicht alle Staaten, die das Warschauer Abkommen gezeichnet haben, auch das Montrealer Übereinkommen unterzeichneten. Nachdem die Europäische Union das Montrealer Übereinkommen unterzeichnete, gehören die Mitgliedsstaaten der EU zu den Vertragsstaaten des Übereinkommens. Im Gegensatz dazu sind beispielsweise Israel, Russland und Argentinien, um einige zu nennen, keine Vertragsstaaten des Montrealer Übereinkommens.

57 Artikel

1 (45)Das Montrealer Übereinkommen beinhaltet sieben Kapitel mit 57 Artikeln, welche die Bestimmungen im internationalen Luftverkehr zwischen den Vertragsstaaten regeln. Die Regeln betreffen die Personenbeförderung ebenso wie den Transport von Wirtschaftsgütern auf dem Luftweg. Das Kapitel drei enthält Bestimmungen über die Haftung des Luftfrachtführers und den Umfang der Schadenersatzleistungen.

Frachtgut

Der Luftfrachtführer haftet für alle Schäden, die Personen, Reisegepäck und Frachtgut erleiden, während sie sich in seiner Obhut befinden. Bei Personenschäden liegt die Höchstgrenze der ersten Ebene bei Schadenersatz 100.000 Sonderziehungsrechte. Wird dieser Betrag überstiegen, kann sich der Luftfrachtführer entweder mit dem Geschädigten außergerichtlich einigen oder das Urteil eines Gerichts abwarten.

Recht

Im Gegensatz zur deutschen Rechtsprechung, die wir im Bürgerlichen Gesetzbuch finden, gibt es beim Montrealer Übereinkommen kein Verjährungsfristen, sondern eine Ausschlussfrist von zwei Jahren. Erfolgt die Schadensmeldung später, ist der Luftfrachtführer nicht mehr haftbar zu machen. Die Errechnung der Frist richtet sich nach dem geltenden Recht der angerufenen Gerichte, wobei hier wieder das deutsche Recht angewendet wird.

Abkommen

Während das Warschauer Abkommen den Frachtbrief in Papierform vorschreibt, lässt das Montrealer Übereinkommen auch die elektronische Version zu. Der Absender kann vom Luftfrachtführer eine Empfangsquittung verlangen, die als Bestandteil des Beförderungsvertrags angesehen wird.

Quittung

Der Inhaber der Empfangsquittung ist befugt, nachträgliche Weisungen, welche das Frachtgut betreffen, dem Luftfrachtführer zu übermitteln. Der Absender ist verpflichtet alle für die Ausfuhr / Einfuhr notwendigen Dokumente dem Luftfrachtführer zu übergeben. Der Luftfrachtführer ist allerdings nicht verpflichtet, die Dokumente auf ihre Vollständigkeit zu überprüfen. Bei der Schadensmeldung sind die Fristen zu beachten, in welchen Ansprüche für Schadenersatz geltend gemacht werden können. Bei Schäden müssen die Geschädigten umgehend nach Kenntnisnahme des Schadens den Luftfrachtführer darüber in Kenntnis zu setzen. Wird die Frist der Schadensmeldung versäumt, ist eine Klage gegen den Luftfrachtführer ausgeschlossen.

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