Tipps

 Zur zivilen Luftfahrt zählen Beförderungen von Personen, deren Reisegepäck und Wirtschaftsgütern. Wir unterscheiden den nationalen und die internationalen Luftverkehr. Für den nationalen Luftverkehr gelten beim Gütertransport die Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs; bei der Personenbeförderung die Paragrafen des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Für die Personen- und Güterbeförderung auf dem Luftweg kommt ebenfalls das Luftverkehrsgesetz in Deutschland zur Anwendung.

Internationales Recht

Flüge, welche über die Grenzen des Staates hinausgehen, unterliegen internationalem Recht. Dabei unterscheiden wir zwischen den Vertragsstaaten des Montrealer Übereinkommens, den Staaten, welche das Warschauer Abkommen unterzeichneten und den restlichen Staaten, die keines der beiden Abkommen gezeichnet haben.

Staaten

Für Flüge, die in Staaten gehen, die keines der Abkommen unterzeichnet haben, gilt neben dem internationalen Recht auch das jeweilige nationale Recht. Das Warschauer Abkommen haben viele Staaten unterzeichnet, ein großer Teil auch das Montrealer Übereinkommen. Das Montrealer Übereinkommen hat Gültigkeit bei Flügen, bei denen der Abflugort und der Bestimmungsort in Hoheitsgebieten der Vertragsstaaten des Montrealer Übereinkommens liegen. Für den Flug, der einen Staat führt, der zwar das Warschauer Abkommen, nicht aber das Montrealer Übereinkommen unterzeichnet hat, gilt das Warschauer Abkommen.

Merkblätter

Für Personen, die mit dem Flugzeug von A nach B wollen, halten die Luftfrachtführer entsprechende Merkblätter bereit. Meist ist eine Fassung des Montrealer Übereinkommens dem Merkblatt angeschlossen, wenn dieses greift. Für die Personenbeförderung ist der Bereich Haftung wichtig, der mit seinen Unterpunkten Schaden, Schadenersatz und Höhe der Ersatzleistung beinhaltet. Die europäische Fluggastrechte-Verordnung kommt ebenfalls zur Anwendung, wenn es sich um einen innereuropäischen Flug handelt, dessen Bestimmungsort in einem Mitgliedstaat der EU liegt.

Sonderziehungsrechte

Die erste Unsicherheit treten bei Passagieren beim Lesen des Merkblattes bei dem Begriff Sonderziehungsrechte auf. Sonderziehungsrechte sind eine künstliche Währung, welche auch der IWF nutzt. Im Gegensatz zum Warschauer Abkommen, wo der Goldfranken die Währung für Ersatzansprüche war, sind es beim Montrealer Übereinkommen die Sonderziehungsrechte. Die Umrechnung erfolgt in der Landeswährung, wobei die Sonderziehungsrechte nur in US-Dollar, Euro, Yen und britischem Pfund umgerechnet werden. Die Höchstgrenzen für Schadenersatz werden alle fünf Jahre neu überprüft. Die letzte Überprüfung fand 2009 statt, nach der es Ende 2009 zu einer Erhöhung der Haftungshöchstbeträge um 13,1 Prozent kam. Diese Erhöhung entspricht dem Inflationsfaktor der letzten Jahre.

Bestimmungsort

In der Regel hat das Montrealer Übereinkommen Gültigkeit, wenn der Abflugort in einem Vertragsstaat, wie es Deutschland ist, liegt und der Bestimmungsort ebenfalls in einem Vertragsstaat, beispielsweise der USA oder Frankreich liegt. Ist der Bestimmungsort zum Beispiel Jerusalem, greift das Warschauer Abkommen, da Israel kein Vertragsstaat des Montrealer Übereinkommens ist.

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