Rechtsprechung bei Reisegepäckverspätung

Es ist immer ärgerlich, wenn das Gepäck nicht am Bestimmungsort ankommt. Im Jahr 2014 nahmen weltweit rund 26 Millionen Koffer einen anderen Weg als ihre Besitzer. Es ist ja schön, wenn das Gepäck wieder den Weg zu seinem Besitzer findet, was auch bei der Mehrzahl des vermissten Reisegepäcks der Fall ist. Doch in der Zwischenzeit liegen die Nerven der Urlauber blank, denn sie müssen sich ohne den Inhalt ihrer Koffer behelfen. Auch wenn das Reisegepäck bei seinem Besitzer ist, hat dieser Anspruch auf Schadenersatz. Nach dem „Baggage Report“ der Organisation Sita erhielten die Besitzer ihr verlorengegangenes Gepäck innerhalb von 48 Stunden. Interessant ist die Summe, welche die Flugzeugbranche für Reisegepäck, das auf falschen Förderbändern oder Gepäckwagen in andere Flugzeuge verladen wurde. Als Schadenersatz kam im Jahr 2015 eine Milliarde Euro zusammen, obwohl weniger fehlendes Reisegepäck gemeldet wurde als im Jahr 2014. Zu diesem Betrag kamen weitere 640.000 Euro für Gepäckstücke hinzu, die entweder gestohlen wurden oder nie wieder ihren Besitzer fanden.

Bestimmungsflughafen

1 (12)Wenn das Reisegepäck nicht am Bestimmungsflughafen ankommt, sollte sich der Fluggast sofort beim Luftfrachtführer melden. Dies kann die Fluggesellschaft ebenso wie der Reiseveranstalter sein. Wichtig sind eine schriftliche Verlustmeldung, für die in der Regel Formulare zur Verfügung stehen, sowie eine Kopie für den Fluggast.

Verlust

Diesem steht die Entschädigung für alle durch den Verlust seines Reisegepäcks entstandenen Kosten zu. Dazu gehören auch die notwendigen Einkäufe am Urlaubsort, die unnötig wären, wenn der Koffer sein Ziel erreicht hätte. Die Luftfrachtführer sind jedoch nicht gewillt, die Kosten für Luxusartikel zu übernehmen. Der Urlauber muss sich an der Schadensminderung in der Form beteiligen, als er nur die notwendigen Einkäufe tätigt. Die Fluggesellschaften geben auf einen bestehenden Ersatzanspruch oft einen Vorschuss an den Fluggast. Der Reisende muss in jedem Fall alle Belege für die erworbene Ware aufheben und später dem Luftfrachtführer vorlegen.

Gepäckstücke

Gepäckstücke, die sich wiederfinden, kann der Reisende am Flughafen abholen. Die Fahrtkosten zum Flughafen und zurück zum Hotel kann er dem Luftfrachtführer in Rechnung stellen. Viele Luftfrachtführer liefern die wiedergefundenen Koffer zum Reisenden ins Hotel. Dazu sind die Luftfrachtführer nicht verpflichtet, die Lieferung der Gepäckstücke zum Fluggast ist ein Service der einzelnen Fluggesellschaften. Die Höhe des Schadenersatzes für verlorengegangenes, beschädigtes oder zerstörtes Reisegepäck regelt das Montrealer Übereinkommen. Bei Pauschalreisen kann der Urlauber allerdings nach Ansicht des Verbraucherschutzes den Reisepreis mindern und zwar um 25 Prozente pro Tag, an welchem er das Gepäck nicht verfügbar ist. Weiter werden sämtliche Ansprüche auf Entschädigung nicht vom Fluggast, sondern vom Reiseveranstaltet mit den Fluggesellschaften abgewickelt.

Die Kommentare wurden geschlossen