Dokumentation zum Frachtgut
Vor dem Montrealer Übereinkommen war eine körperlich vorhandene Dokumentation vorgeschrieben. Das Montrealer Übereinkommen gibt dem Luftfrachtführer freie Hand, wie er die Aufzeichnungen dokumentiert. Damit hat der Absender kein Recht auf die Herausgabe einer körperlichen Urkunde. Er kann eine Empfangsquittung vom Luftfrachtführer verlangen, die ihm die Identifizierung des Frachtgutes ermöglicht. Diese…