Höchstgrenzen bei Schadenersatz
Das Montrealer Übereinkommen sucht in der Regel die Schuld für Sach- und Personenschäden beim Luftfrachtführer. Dieser kann sich der Verantwortung entziehen, wenn dem Geschädigten ein Mitverschulden trifft. Der Luftfrachtführer kann sich auf Art. 20 MÜ stützen, wenn für den Schaden der Absender oder Empfänger eine Mitschuld trägt. Dieser Artikel beinhaltet…