Fluggastrechte – Umfrage

Auch bei Flugreisen ist nicht alles Gold, was glänzt. Dies ergab eine Umfrage der Verbraucherzentralen, die sich mit zahlreichen Beschwerden von Fluggästen auseinandersetzen müssen. Die Beschwerden betreffen hauptsächlich die Annullierung oder Verspätung von Flügen, für die Fluggäste weder Ausgleichszahlungen noch Betreuungsleistungen erhielten. Zwar stellte der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 22.12.2008, Az. C-549/07 fest, technische Probleme stellen für Fluggesellschaften keinen Entlastungsgrund dar. Dennoch wählen Luftfrachtführer immer die günstigste Variante der Entschädigung, die sich aus der Rückerstattung des Tickets ergibt.

Verbraucherschutz

lufttransportrecht-headerbild1Die Verbraucherzentralen befragten 1.184 Personen aus allen deutschen Bundesländern. Fast alle Antworten der befragten Personen (1.122 Personen) resultierten aus dem Bereich der Fluggastrechte-Verordnung. Bei den Verbraucherzentralen gingen im Zeitraum von Mai bis September 2010 eine große Anzahl Beschwerden ein. Aus den 1.184 Fällen bezogen die Verbraucherzentralen 1.122 in die Auswertig ein. Über den Ausfall von Flügen klagten 508 Personen, gefolgt von Verspätungen, die 422 Personen beanstandeten und 40 Personen wurden aufgrund einer Überbuchung nicht befördert. Andere Probleme mit den Luftfrachtführern hatten 140 Personen und bei 12 Personen kündigte der Reiseveranstalter die Reise aufgrund höherer Gewalt. Von den Problemen wurden 938 Personen erst am Flughafen informiert. Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 83,6 Prozent.

Flugrechten nacchkommen

Die Mehrzahl der Personen, nämlich 572 Personen, hat von den ihnen zustehenden Flugrechten nichts wahrgenommen, 30 Prozent oder 337 Personen informierten sich darüber im Internet oder in anderen Medien. Erschreckend sind die Tatsachen, dass 857 Personen oder 76,4 Prozent keine Entschädigung angeboten bekamen und 168 Personen (15Prozent) erst nachdem sie nachgefragt haben. Ledig 8,6 Prozent erhielt sofort eine Entschädigung.

Verspätung

Die Fluggastrechte-Verordnung verpflichtet die Luftfrachtführer, wenn der Passagier keine Erstattung des Tickets will, zu einer anderen Möglichkeit der Beförderung. Diese Verpflichtung ist bindend, wenn sich der Flug um mindestens fünf Stunden verspätet, der Flug annulliert wurde oder eine Beförderung aufgrund einer Überbuchung nicht möglich ist. Ferner ist den Fluggästen grundsätzlich eine Ausgleichszahlung anzubieten, wenn eine Überbuchung oder Annullierung vorliegt. Dies erhielten nur 4,9 Prozent bei einer Anzahl von Betroffenen von 48,9 Prozent.

Fälle

Die Fluggastrechte-Verordnung sieht jedoch bei Flugzeugausfällen und Verspätungen vor, dass die Luftfrachtführer den Flug umbuchen, für die Betreuung sorgen sowie Ausgleichszahlungen vornehmen. Dies geschieht nach dieser Umfrage nur einem Bruchteil der Fluggäste, wobei die Mehrzahl nicht einmal eine Information über ihre Rechte als Merkblatt erhalten hat.

Ausgleich

Liegt dem Flugausfall höhere Gewalt zugrunde, sind die Luftfrachtführer nicht zu Ausgleichszahlungen verpflichtet. Allerdings müssen sie Betreuungsangebote anbieten. Festgestellt wurde, dass Mahlzeiten nur 1,1 Prozent und Erfrischungen 3,2 Prozent der befragten Nur-Flieger (ohne Pauschalreisende) erhalten haben. Die Mehrzahl der Betroffenen ging leer aus.

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