Rechtslage in der Luft

Nachdem sich immer mehr Flugzeuge in der Luft befinden, stellt sich die Frage nach dem Recht am Himmel. Neben Flugzeugen ist auch die Raumfahrt im Luftraum nicht untätig. Für Raumfahrt, zivilem und militärischen Flugverkehr brauchen wir ein Recht, das über den Wolken Gültigkeit hat. Für den internationalen zivilen Flugverkehr steht das Montrealer Übereinkommen und teilweise auch noch das Warschauer Abkommen. Daneben gibt es für den nationalen Flugverkehr die Bestimmungen der einzelnen Staaten sowie Regelungen der Europäischen Gemeinschaft über den Luftverkehr innerhalb Europas.

Zeugen

 Dennoch kommt es immer wieder zu Katastrophen, die sich in Flugzeugen ereignen. Man denke an die Passagiere, die in der Germanwings-Maschine beim Absturz in den französischen Alpen ums Leben kamen oder an das über der Ostukraine abgeschossene malaysische Flugzeug.
Die Entschädigung für die Passagiere des Flugzeugs von Germanwings erfolgte nach dem nationalen Recht. Dabei wurden die Hinterbliebenen der amerikanischen Passagiere um vieles großzügiger entschädigt, als es nach deutschem Recht möglich ist. Im deutschen Recht ist die Biografie der Erwerbstätigkeit des Opfers die Basis für die Berechnung von Schadenersatz. Dies bedeutet, kommt ein Kind oder ein Jugendlicher zu Tode durch einen Absturz, wie beim Flug von Germanwings geschehen, fällt der Schadenersatz geringer aus, als dies bei einem erwerbstätigen Familienvater der Fall wäre. Für diesen tragischen Absturz in französischen Alpen finden das Montrealer Übereinkommen und das Warschauer Abkommen sowie nationales Recht Anwendung.

Experten

Professor Stephan Hobe vom Institut für Luft- und Weltraumrecht ist der Meinung, dass für die Nutzung des Weltraums mehr Regeln notwendig sind. Weiter ist eine Angleichung des deutschen Rechts in Bezug auf Schadenersatzleistungen auf internationales Recht notwendig. Er sieht im Hinblick auf das abgeschossene malaysische Flugzeug mehr Informationsbedarf bei den Staaten. Professor Hobe ist der Ansicht, dass ein Staat verpflichtet ist, seinen Luftfrachtführern zu empfehlen, den Luftraum von kriegsführenden Staaten nicht zu überfliegen. Aktuell arbeitet die ICAO, die internationale Zivilluftfahrtorganisation an mehr Sicherheit für Passagiere und inwieweit die Schutzpflicht des Staates gegenüber den Fluggästen sowie der Besatzung des Flugzeuges geht.

Reiche

Noch ist es nur für Multireiche möglich, in den Weltraum zu fliegen. Sollte es für jeden Weltbürger möglich sein, zum Mond oder einer Weltraumstation zu fliegen, welche Gesetze gelten im unendlichen Raum? Auch hier fordert Professor Hobe Regeln, wenn die Träume in Zukunft Wirklichkeit werden und welche Rechte haben die Passagiere im Weltall? Diese Fragen können heute noch nicht beantwortet werden. Beantwortet werden können Fragen zur Sicherheit und dem Schutz von Passagieren und Flugzeugbesatzung.

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