Reisenden, die mit dem Flugzeug ins Ausland reisen, sollten sich besonders mit den Haftungsbedingungen auseinandersetzen. Für internationale Reisen, die einen Beförderungsvertrag mit einem Luftfrachtführer abgeschlossen haben, gilt im Schadensfall das internationale Recht in Form des Montrealer Übereinkommens. Zu den Schadensfällen zählen verlorenes Reisegepäck sowie Gepäck, das beschädigt oder zerstört ist. Der Luftfrachtführer hat nach dem Montrealer Übereinkommen eine vom Verschulden unabhängige Haftung, doch die Höhe der Ersatzleistungen ist beschränkt.
IWF
Der Schaden wird in Sonderziehungsrechte gemessen, einer künstlichen Währen des IWF (internationaler Währungsfonds). Diese werden nach den Währungen US-amerikanischer Dollar, Euro, japanischer Yen und britisches Pfund sowie ab Ende 2016 auch nach dem chinesischen Renminbi) gewertet. Alle fünf Jahre werden die Höchstgrenzen für Schadenersatz im internationalen Flugverkehr neu definiert und, wie 2009 geschehen, angehoben. Die Höchstgrenzen bestimmten den Betrag, der allerhöchstens als Schaden anerkannt wird; dies bedeutet nicht, dass jeder Reisende, dessen Gepäck Schaden genommen hat oder verspätet ankam, auch den Höchstbetrag erhält.
Fluggast
Generell hat jeder Fluggast, der, solange er sich in der Obhut des Luftfrachtführers befindet, Anspruch auf Schadenersatz, wenn ihm ein Schaden zugefügt wurde. Dies kann sowohl ein Sachschaden sein als auch ein Personenschaden in Form von Körperverletzung oder gar Tod des Passagiers. Auch die Haftung für das Reisegepäck beschränkt sich auf Schäden, welche an Bord der Maschine entstehen sowie solche Schäden, die das Ein- oder Ausladen verursachen. In allen diesen Fällen muss der Fluggast dem Luftfrachtführer oder dessen Mitarbeiter die Schuld am Schaden nachweisen.
Gepäck
Kommt ein Gepäckstück nicht am Bestimmungsort an, muss der Luftfrachtführer seine Schuld am Verlust anerkennen. Anderenfalls entstehen die Rechte auf Schadenersatzleistungen erst, wenn das Gepäckstück auch 21 nach Aufgabe nicht beim Reisenden eingetroffen ist. Schadenersatzpflichtig ist der Luftfrachtführer auch, wenn es zu Verspätungen kommt. Verspätete Ankunft am Flughafen hat für viele Reisenden Folgen, die Probleme nach sich ziehen. Sie verpassen beispielsweise ihren Anschlussflug oder die Möglichkeit, zum vereinbarten Zeitpunkt im Hotel einzuchecken. Die daraus resultierenden Kosten sind als Schaden zu werten, weshalb der Reisende Schadenersatz vom Luftfrachtführer verlangen kann.
Schäden
Bei einigen Schäden ist der Reisende nicht ganz unschuldig. Ihn trifft in solchen Fällen eine Mitschuld an der Entstehung des Schadens. Diese Mitschuld ist ausschlaggebend für die Minderung der Haftungsquote, die sich vermindert auf eine mögliche Schadensersatzleistung auswirkt.
Cockpit
Unter Luftfrachtführer werden nicht die Piloten im Cockpit gemeint, sondern die Fluggesellschaften, Reiseveranstalter und alle anderen Firmen, welche Verträge für die Beförderung von Personen, Reisegepäck und Frachtgut auf dem Luftweg abschließen, die unter das Montrealer Übereinkommen fallen.