Tourismus – Vertragsbedingungen und allgemeine Hinweise

Luftfrachtführer weisen ihre Passagiere auf die beschränkte Haftung des Montrealer Übereinkommens vor Reisebeginn hin. Dafür überlassen sie den Fluggästen eine schriftliche Information, die sowohl die Artikel bezüglich der Haftung der Luftfrachtführer aufgrund des Montrealer Übereinkommens zusammenfassen sowie eine Kopie des gesamten Regelwerks des Übereinkommens.

Bedingungen

Kommen wir zu den Vertragsbedingungen, die für die Beförderung, in diesem Fall von Personen und Reisegepäck, auf dem Luftweg gelten. Für die Beförderung von Passagieren mit dem Flugzeug gibt es natürliche keinen Frachtbrief, sondern ein Flugschein. Für das aufgegebene Gepäck erhält der Reisende einen Gepäckabschnitt. Beides, Flugticket und Gepäckabschnitt, sind Bestandteile eines Beförderungsvertrags zwischen dem Luftfrachtführer und dem Fluggast. Der Luftfrachtführer verpflichtet sich den Passagier vertragsgemäß zum Bestimmungsort auf dem Luftweg zu bringen. Das gilt ebenfalls für das aufgegebene Reisegepäck des Passagiers. Für beide Vertragsparteien ist das Montrealer Übereinkommen maßgeblich, insbesondere wenn es zu Schäden oder Verspätungen kommt.

Gültigkeit

Ferner weisen die Fluggesellschaften ihre Kunden auf die Gültigkeit des Montrealer Übereinkommens hin, das ausschließlich für internationale Flüge gilt. Flüge, bei welchen der Abflugort und Bestimmungsort im gleichen Land liegen, also nationale Flüge, sind vom Montrealer Übereinkommen nicht betroffen. Die Beförderungsbedingungen sowie die Tarife und den sonstigen Dienstleistungen liegen in den Büroräumen des Luftfrachtführers zur Einsicht durch den Fluggast aus. Das gilt insbesondere für Flüge in die USA oder Kanada, wo die dort geltenden Tarife Anwendung finden.

Information

Weiter werden die Passagiere informiert, dass der Name des Luftfrachtführers, des Reiseunternehmens oder der Fluggesellschaft abgekürzt auf dem Flugticket vorhanden ist. Im Flugticket enthalten sind planmäßige Zwischenlandungen oder solche, welche mit dem Fluggast vereinbart wurden. Auch wenn auf dem Flugschein mehrere verschiedene Luftfrachtführer aufgeführt werden, gilt die Reise als eine Beförderung. Ein Luftfrachtführer handelt wie ein Agent, wenn er einen Flugschein ausstellt, welcher zur Beförderung durch andere Luftfrachtführer dient.

Gäste

Die Luftfrachtführer weisen ihre Fluggäste darauf hin, dass der Haftungsausschluss oder die Haftungsbeschränkung für sie ebenso Gültigkeit hat wie für ihre Angestellten, Bevollmächtigen und Agenten. Weiter ist beides maßgebend zugunsten des genannten Personenkreises und dem Fluggast.

Schäden

Weiter weisen Luftfrachtführer darauf hin, dass Schäden am aufgegebenen Gepäck vom Inhaber des Flugtickets schriftlich anzuzeigen ist. Bei sichtbaren Schäden ist dies unverzüglich zu machen. Bei Schäden, die beim Öffnen des Reisegepäcks sichtbar werden, spätestens nach Kenntnisnahme, bei verspäteter Zustellung nach spätestens 21 Tagen. Tritt der Passagier den Flug nicht an, entfällt der Beförderungsanspruch.

Einreise

Relevant bei Auslandsreisen ist die Beachtung der Einreisebestimmungen. Für die Beschaffung der notwendigen Dokumente wie Reisepass, Visum oder andere Dokumente ist der Fluggast selbst verantwortlich.

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