Montrealer Übereinkommen Geschichte

Nachdem das Warschauer Abkommen durch viele, viele Änderungen seine Übersichtlichkeit verlor, wurde das Montrealer Übereinkommen geschaffen. Schaut man sich den Zeitraum, in welchem das Warschauer Abkommen Gültigkeit hatte, findet man schnell heraus: Die Zeiten haben sich stark verändert. Dies ist hauptsächlich im Flugverkehr der Fall, der 1929 gerade mal aus den „Kinderschuhen“ kam und 1999, als das Montrealer Abkommen fertig war, für den Transport von Personen und Gütern zur Normalität gehört und unverzichtbar ist.

Übereinkommen

Am 28. Mai 1999 zeichneten die Staatsoberhäupter von 52 Staaten das Montrealer Übereinkommen ab. In den darauffolgenden Jahren kamen weitere 41 Staaten hinzu; die EG hat das Übereinkommen am 9. Dezember 1999 gezeichnet. Gemäß Art. 53 Abs. 7 des Montrealer Übereinkommens trat dieses 60 Tage nachdem die Ratifikationsurkunde in den USA am 5. September 2003 hinterlegt war, in Kraft. Das Montrealer Übereinkommen wurde in verschiedenen Sprachen abgefasst, wie beispielsweise in Englisch, Französisch, Spanisch, Chinesisch, Arabisch und Russisch. Die deutsche Übersetzung des Montrealer Übereinkommens stellt keine verbindliche Fassung des Regelwerks dar.

Länder

Während das Warschauer Abkommen in Russland, den ehemaligen Staaten der Sowjetunion und vielen Ländern in Asien und Afrika in Kraft trat, sind am Montrealer Übereinkommen nicht alle Länder beteiligt. So fehlen nach dem Stand vom 15.07.2005 Russland, Staaten in Südamerika wie Argentinien, Brasilien, Staaten in Afrika wie Guinea sowie asiatische Staaten wie beispielsweise Israel in der Länderliste des Montrealer Übereinkommens. Die im Montrealer Übereinkommen fehlenden Staaten hatten jedoch das Warschauer Abkommen gezeichnet.
Der Artikel 55 MÜ sagt klar, dass das Montrealer Übereinkommen allen anderen Vorschriften vorgeht, wenn es sich um Regeln für die Transporte im internationalen Luftverkehr handelt. Das gilt ebenfalls für das Warschauer Abkommen und seine Protokolle (Art. 55 Abs. 2, b, c, d und e).

Modernisierung

Mit dem Montrealer Übereinkommen wurden die Artikel des Warschauer Abkommens modernisiert, ergänzt, erweitert oder ganz verworfen. Die neue Fassung „Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr“ vom 28.05.1999, unter Montrealer Übereinkommen bekannt, hat nicht nur die Artikel des Warschauer Abkommens teilweise neu verfasst, sondern trägt auch der modernen Technik, wie elektronische Datenverarbeitung, Rechnung.

Regelung

Der Goldfranken, welcher im Warschauer Abkommen als „Recheneinheit“ galt, wurde durch das Sonderziehungsrecht ersetzt. Das Sonderziehungsrecht ist eine Recheneinheit des IMF und IWF. Die Haftungsgrenzen wurden im Montrealer Übereinkommen erhöht, wobei bei Personen, deren Schadenersatz höher als 113.100 Sonderziehungsrechte ist, die unbegrenzte Haftung erfolgt, sofern ein Verschulden des Luftfrachtführer vorliegt und nachgewiesen werden kann. Bei einem Mitverschulden des Geschädigten ist für den Luftfrachtführer eine teilweise oder vollständige Haftbefreiung möglich.

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