Schäden durch Verspätung

Der Transport von Gütern über den Luftweg gehört zu den schnellsten Beförderungsmöglichkeiten, die es derzeit gibt. In der Regel halten die Luftfrachtführer den Fahrplan ein. Dennoch hat bereits das Warschauer Abkommen mit Art. 19 WA die Haftung des Luftfrachtführers aufgrund von Verspätungen und den daraus resultierenden Schadenersatzanspruch beinhaltet. Das Montrealer Übereinkommen hat den Art. 19 WA teilweise in den Art. 19 MÜ integriert sowie ergänzt und erweitert.

Warschauer Abkommen

Sowohl das Warschauer Abkommen als auch das Montrealer Übereinkommen nehmen bei Verspätungen den Luftfrachtführer die Pflicht. Das gilt für die Beförderung von Passagieren, deren Reisegepäck und Gütern. Aus der Haftung kommt der Luftfrachtführer heraus, wenn er nachweisen kann, dass er und seine Mitarbeiter alles Zumutbare getan haben, um die Verspätung zu verhindern und damit den Schaden zu vermeiden. Er muss ebenfalls nachweisen, dass es weder ihm noch seinen Mitarbeitern möglich war, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Fehler

Für Reisende ist es ärgerlich, wenn das aufgegebene Reisegepäck entweder durch Fehler beim Verladen eine andere Route nimmt als der Besitzer oder das Gepäck am Bestimmungsort nicht ausgeladen wird und im Flugzeug bleibt. Meist erhalten Passagiere verlorenes Gepäck relativ zügig wieder, doch oft nicht unbeschädigt. Ein Teil des Gepäcks, das den Bestimmungsort durch Verladefehler nicht erreicht hat, kommt entweder beschädigt beim Reisenden an; ein geringerer Teil bleibt für immer verschwunden. Den materiellen Schaden ersetzen die Luftfrachtführer ihren Passagien, doch den nicht in Geldwert möglichen Teil kann niemand ersetzen.

Reisegepäck

Kommt das Reisegepäck verspätet am Urlaubsort an, musste sich der Urlauber für den Zeitraum, in welchem er seine Koffer nicht im Besitz hatte, entweder neu einkleiden oder sich auf das Nötigste beschränken. Diese Urlaubstage sind anstrengend und von Erholung keine Spur. Die fehlende Erholung als Schaden ersetzen die Luftfrachtführer in der Regel nicht, sondern nur den in Euro und Cent definierten Schaden.
Allerdings definieren verschiedene Staaten bei Personenschäden den Begriff „Schaden“ anders, als es beispielsweise ein Gesetzbuch beschreiben kann. Beispielsweise zählen in verschiedenen Bundesstaaten der USA zum Schaden die psychischen Belastungen wie Angstzustände. Auch in Frankreich kann der seelische Schaden eingeklagt und Schadenersatz gefordert werden. Nach deutschem Recht beschränkt sich der Schadenersatzanspruch auf die Kosten für die Behandlung sowie dem Ausgleich des geldwerten Vermögensverlustes, der zustande kam, weil der Betroffene erwerbsunfähig wurde oder arbeitsmäßig beeinträchtigt ist.

Verspätung

Unvorhergesehene Verspätungen des Flugzeuges führen Gott sei Dank nicht zu Verletzungen oder zum Tod von Passagieren. Bei verspäteter Landung geht es vielmehr darum, dass auch die Zustellung zum Empfänger der Sendung nicht nach Zeitplan verläuft. Dadurch können wiederum Kosten für den Absender oder Empfänger entstehen; diese Kosten sind vom Luftfrachtführer zu ersetzen.

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