Haftungszeitraum/ Anwendung des Rechts

In Bezug auf den Haftungszeitraum weicht das Montrealer Übereinkommen vom Warschauer Abkommen (Art. 18 Abs. 2) aus dem Jahr 1955 ab. Das Montrealer Übereinkommen stellt mit Art. 18 Abs. 3 MÜ klar fest, der Luftfrachtführer haftet für das Frachtgut in den Zeiten, in denen er das Gut in Obhut hat.…

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Haftung und Ausnahmetatbestände

Wird das Frachtgut, während es der Luftfrachtführer in seiner Obhut hat, zerstört oder beschädigt oder geht verloren, haftet er in vollem Umfang. Eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Luftfrachtführer nachweisen kann, dass die Ursache des Schadens durch die Eigenart oder einem im Gut vorhandenen Mangel zu suchen ist. Montrealer Übereinkommen…

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Lufttransport nach nationalem und internationalem Recht

Zu den exportstärksten Ländern zählt Deutschland. Ein Grund, warum ein großer Teil der Güter auf dem Luftweg zum Bestimmungsort transportiert werden. Für schwere und große Güter wurden spezielle Frachtflugzeuge entwickelt. In Transportflugzeugen, aber auch in Flugzeugen, in denen sich Passagiere befinden, werden Luftfrachtgüter transportiert. Grundlage für einen ungehinderten Flugverkehr ist…

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